Euthanasie

Sterbehilfe. Sie wird schon jetzt von manchen Ärzten bei unheilbar Kranken dadurch geleistet, daß sie nichts mehr tun, um diese am Leben zu halten (passive Euthanasie). An sich ist auch das schon strafbar. Sicher strafbar ist es, wenn ein Arzt oder eine andere Person etwas tut um das Leben eines Kranken zu verkürzen (aktive Euthanasie), selbst wenn dies auf Verlangen des Kranken geschieht (§216 StGB, Strafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren). Ebenso ist es strafbar, wenn ein Arzt ein Kind, das mißgestaltet oder schwachsinnig zur Welt kommt (zum Beispiel mongo-loid ist), tötet. An dieser Rechtslage ist in letzter Zeit Kritik geübt worden. Es wird die Ansicht vertreten, daß die Euthanasie in engen Grenzen und unter bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel bei Einwilligung des Betroffenen oder der Eltern) zugelassen werden sollte.

(griech.: Sterbehilfe), vorzeitige Herbeiführung des Todes eines unheilbar Kranken, nach geltendem Recht unzulässig u. als Mord od. Totschlag strafbar. Strafmilderung bei Tötung auf Verlangen. In jedem Fall rechtswidrig ist E. als "Vernichtung lebensunwerten Lebens". Umstritten ist, ob in Ausnahmefällen durch Verabreichung von Betäubungsmitteln der Todeskampf erleichtert od. von Anwendung lebenserhaltender Medikamente Abstand genommen werden darf, um dem Sterbenden einen qualvollen Tod zu ersparen. In beiden Fällen wird es auf den Einzelfall abzustellen sein, ob das Verhalten rechtswidrig ist, da der Mensch ein Recht auf einen natürlichen Tod hat; aber keine Lebensverlängerung um jeden Preis.

nach dem altgriechischen Wortsinn: Die gute Art zu sterben. Der Begriff ist belastet durch das Euthanasieprogramm der Hitler-Diktatur, wobei es zur massenhaften Tötung missgebildeter Kinder und geisteskranker Erwachsener kam (Sterbehilfe Recht auf Leben Lebensunwertes Leben).

Sterbehilfe.

ist die Hilfe beim Sterben eines anderen Menschen. Die E. ist grundsätzlich als Tötungsdelikt strafbar (beachte § 216 StGB), sobald sie das Leben durch Beschleunigung des Sterbens abkürzt (str.). In den Niederlanden ist sie straflos. Lit.: Wernstedt, T., Sterbehilfe in Europa, 2004

(griech. „wohltätige Tötung“) ist der in anderen Staaten gebräuchliche Begriff für Sterbehilfe. Er wird in der BRep. kaum verwendet, weil er vom nationalsozialistischen Regime für die systematische Tötung behinderter Menschen („lebensunwertes Leben“) missbraucht wurde.




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