Fahrzeuglieferer

im Sinne des § 2 a UStG ist, wer als Nichtunternehmer oder als Unternehmer außerhalb des Unternehmens im Inland ein neues Fahrzeug liefert, das bei der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt. Sie werden für diese Fahrzeuglieferung wie ein Unternehmer behandelt (Fiktion). Der umsatzsteuerrechtliche Fahrzeugbegriff wird in § 1 b Abs. 2 UStG definiert. Wann ein Fahrzeug als neu gilt, ergibt sich aus § 1 b Abs. 3 UStG.




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