Familienförderung
    
                      Im Sozialrecht :
Die Familie und die Erziehung der Kinder steht unter besonderem staatlichen Schutz (Art. 6 GG). Die Familien haben ein soziales Recht auf Minderung des Familienaufwands (§6 SGB I). Zu den Leistungen der Familienförderung gehört das Kindergeld, das Elterngeld und der Unterhaltsvorschuss. 
                     
        
        
        
       
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