Femegericht

(Femgericht) ist im spätmittelalterlichen deutschen Recht das mit einem Freigrafen und 7 Freischöffen, die in die Regeln (Geheimnisse) der Feme eingeweiht waren, besetzte Gericht der Feme. Die Freischöffen hatten auch die Pflicht, ihnen bekannt gewordene Straftaten zu rügen und bei der Zustellung von Ladungen mitzuwirken. Blieb der Geladene aus, wurde er verfemt und konnte ohne Weiteres hingerichtet werden.




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