Feststellungsbescheid

insb. im Recht des Lastenausgleichs und der Unfallversicherung ein Bescheid, der das Recht auf Leistungen feststellt und gesondert angefochten werden kann. Verwaltungsakt.

Besteuerungsverfahren, Besteuerungsgrundlagen.




Vorheriger Fachbegriff: Feststellungsantrag | Nächster Fachbegriff: Feststellungsbescheid, abgabenrechtlicher


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen