Finanzberater

Prinzipiell übernimmt ein Finanzberater keine Gewähr für die Geschäfte des Kunden. Er muss diesen vollständig und richtig aufklären, wenn er nachweislich um Informationen gebeten wird. Kommt jemand indes bereits mit festen Vorstellungen zu ihm, so hat er nur in Ausnahmefällen eine umfassende Auskunftspflicht. Dabei ist zwischen der Finanzierungs- und der Anlageberatung zu unterscheiden.

Finanzierungsberatung:
Die Bank hat keine Veranlassung, ausdrücklich auf den günstigsten Kredit hinzuweisen — schließlich will sie legitimerweise selbst ein Geschäft machen. Der Berater muss lediglich die verschiedenen Finanzierungsarten vorstellen; danach entscheidet der Kunde für sich. Beispielsweise braucht sich das Geldinstitut bei einer Baufinanzierung keine Gedanken darüber zu machen, ob der Kunde das Objekt überteuert kauft. Auch die Frage, ob er die daraus resultierenden Verpflichtungen überhaupt erfüllen kann, muss er in der Regel allein beantworten. Natürlich wird die Bank seine finanzielle Lage meist im eigenen Interesse überprüfen.

Anlageberatung:
Hierbei muss das Kreditinstitut zunächst den persönlichen Hintergrund des Kunden ausloten und den Zweck der Geldanlage erfahren. Im Gespräch wird sich ergeben, wie hoch der Anlagebetrag sein soll, wann er wieder zur Verfügung stehen muss und ob der Kunde sich auf ein spekulatives Geschäft einlassen möchte bzw. ob er ein Risiko vermeiden will. Der Berater ist verpflichtet, vollständig und zutreffend über Chancen und Gefahren der jeweiligen Anlage aufzuklären. Bei Börsentermingeschäften muss er schriftlich auf die Risiken hinweisen.




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