Fingerabdruck

zur Identifizierung eines Menschen erfolgender Abdruck seiner Fingerspitzen, die bei jedem Menschen verschieden sind. F. dürfen auch gegen den Willen des Beschuldigten aufgenommen werden, soweit dies für die Durchführung eines Strafverfahrens oder für den polizeilichen Erkennungsdienst notwendig ist.

ist der Abdruck der Fingerspitzen der menschlichen Hand. Der F. ist seit 1892 (in Deutschland 1903 Fingerabdruckblätter) eines der wichtigsten Hilfsmittel der Personenfeststellung, dessen Bedeutung darauf beruht, dass die Tastlinien (Papillaren) der Fingerspitzen (selbst bei eineiigen Zwillingen) individuell ausgebildet sind (und seit etwa 1990 auch mit automatisierten Fingerabdruck- identifizierungssystemen wie z.B. Afis erkannt werden können). Ergänzt wird der F. durch den Handin- nenseitenabdruck. Genetischer Fingerabdruck, DNA-Analyse Lit.: Maltoni, D., Handbook of fingerprint recognition, 2003

Strafprozessrecht: Maßnahme zur erkennungsdienstlichen Behandlung, die beim Beschuldigten gemäß § 81 a StPO (auch gegen seinen Willen, § 81 b StPO) durchgeführt werden kann. Wegen der Einmaligkeit der Papillarlinien von Fingern und Händen bei jedem Menschen kann ein Vergleich der Abdrücke (Daktyloskopie) mit vorgefundenem Spurenmaterial Rückschlüsse auf den Täter einer Straftat zulassen.

Daktyloskopie.




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