Forum

(lat.), im klassischen Römischen Recht der Marktplatz, der auch die Stätte der Gerichtsverhandlungen und der Volksversammlungen war. Das berühmteste ist das "F. Romanum" in Rom. Seither, bes. im Kirchenrecht, Lehnwort für Gericht und Gerichtsstand. -

(lat. [N.]) Markt, Gericht, Gerichtsstand

ist der gemeinrechtliche Begriff für Gerichtsstand; z. B. forum rei sitae: G. der belegenen Sache; forum delicti commissi: G. des Tatorts.




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