Förderung

, Sozialrecht: ein Grundelement u. a. für gesetzgeberische Maßnahmen zur Herstellung der Ziele des Sozialstaatsprinzips. In der neueren Einteilung zur Struktur des Sozialrechts wird zwischen den Bereichen Vorsorge, Entschädigung, Hilfe und Förderung unterschieden. Soziale Förderung bezweckt die Gewährleistung angemessener sozialer Entfaltung. Maßgeblich sind hierfür im Wesentlichen die Ausbildungsförderung, aktive Arbeitsförderung sowie die Rechtsbereiche der Jugendhilfe, Kindergeld und das Wohngeld.




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