Gebiet

ist die größere örtlich abgegrenzte Fläche. Das G. unterliegt in der Regel einer Gebietshoheit. Im Verwaltungsrecht gibt es neben den Gebieten der Gemeinden vereinzelt auch gemeindefreies G., in dem der Eigentümer die Aufgabe einer Gemeinde erfüllt. Lit.: Gebietsreform in ländlichen Räumen, hg. v. Schneider, H. u.a., 1994




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