Gefahrengemeinschaft

soziales Näheverhältnis unter Personen, aus dem eine Garantenpflicht zur Vornahme von Rettungshandlungen entstehen kann. Dies gilt z. B. für Bergsteigergruppen, Teilnehmer von Expeditionen, Schiffsbesatzungen. Über den Inhalt und die Reichweite der Pflichten ist stets im Einzelfall nach Art der Gemeinschaft und der eingegangenen Risiken zu entscheiden.




Vorheriger Fachbegriff: Gefahrenabwehrverordnung | Nächster Fachbegriff: Gefahrenrückversicherung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen