| generelle VölkerrechtssubjekteVölkerrechtssubjekte, die nach ihrem Umfang Träger aller völkerrechtlichen Rechte und Pflichten sind. Staaten sind grundsätzlich generelle Völkerrechtssubjekte. Gegenteil: partielle Völkerrechtssubjekte. 
  
   
 Weitere Begriffe : Überfallrecht | Nahrungsergänzungsmittel | Kriegsfolgengesetz | 
 MMnews
 
 |