Gesamtvollstreckungsordnung

Insolvenzordnung.

i. d. F. vom 23. 5. 1991 (BGBl. I 1185) war im Gebiet der ehem. DDR bis zum Inkrafttreten der Insolvenzordnung (Insolvenzrecht) die Rechtsgrundlage für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens.




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