Gesetzwidrigkeit

ist der Widerspruch eines Verhaltens oder Zustands zur Rechtsordnung. Insbesondere kann ein Rechtsgeschäft gesetzwidrig sein (§ 134 BGB). Dann ist es beim Verstoß gegen ein Verbot im Zweifel nichtig. Lit.: Degner, P., Gesetzes verstoß als sittenwidrige Wettbewerbshandlung, 1996




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