Gesundheit

ist der ungestörte Ablauf der inneren Lebensvorgänge. Im Verwaltungsrecht ist G. der Zustand, der dem Einzelnen die Ausübung der körperlichen und geistigen Funktionen ermöglicht. Verletzung der G. ist im Schuldrecht (§ 823 I BGB) die Störung der inneren Lebensvorgänge. Lit.: Gesundheitsrecht, 5. A. 2003; Domeier, D., Gesundheitsschutz und Lebensmittelstrafrecht, 1999; A- dams, M. u.a., Die Haftung der Zigarettenhersteller, NJW 2004, 3657




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