Gnade

ist ganzer oder teilweiser Verzicht des Staates auf die Wahrnehmung seiner Strafgewalt ("Gnade vor Recht"). Gnadenerweise können individuell durch Begnadigung oder generell durch Amnestie gewährt werden.

ist die großzügige, nicht zu erwartende Nachsicht, Milde oder Gunst. Sie wirkt sich im Recht vor allem in der Minderung einer Strafe aus außerrechtlichen Gründen aus. Rechtsgeschichtlich wird sie entweder auf eine göttliche Einwirkung, die Willensfreiheit des Verletzten oder die Macht eines Herrschers zurückgeführt. Lit.: Schätzler, J., Handbuch des Gnadenrechts, 2. A. 1992; Mickisch, C., Die Gnade im Rechtsstaat, 1996




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