Grausamkeit ist Tatbestandsmerkmal des Mordes; grausam tötet, wer seinem Opfer besonders starke Schmerzen od. Qualen körperlicher od. seelischer Art aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung zufügt.  
  
   
 Weitere Begriffe : Verkäufer | Gewerberaum | Gebäudeertragswert  | 
					      
      			      				
 
 MMnews
 
  |