Green Card

1.
G. C. ist kein Rechtsbegriff, sondern die gängige Bezeichnung des Dauervisums der USA, das eine unbefristete Arbeits- und Aufenthaltsberechtigung gewährt; Inhaber der G. C. kommen auch in den Genuss staatlicher Sozialleistungen. Die G. C. eröffnet ferner die Möglichkeit einer späteren Einbürgerung in die USA.

2.
Außerhalb der Gesetzessprache wird der Begriff auch in Deutschland noch vereinzelt für die Niederlassungserlaubnis (2 a. E.) für Hochqualifizierte verwendet.




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