Grundpreis

ist nach § 2 PAngV (Preisangaben, Preisrecht) der Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile ohne Rabattgewährung. Die Mengeneinheit für den G. ist 1 kg, 1 Liter, 1 m³, 1 m oder 1 m². Zur Angabe des G. neben dem Endpreis ist verpflichtet, wer regelmäßig Endverbrauchern Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder lose anbietet.




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