Grundstoffüberwachungsgesetz

, Abk. GÜG: verfolgt den Zweck, die Abzweigung von Grundstoffen für die
unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln zu verhindern und Verstöße gegen dieses Gesetz in der jeweils geltenden Fassung als Straftat oder Ordnungswidrigkeit zu verfolgen. Betäubungsmittelrecht

Das G. v. 7. 10. 1994 (BGBl. I 2835) verfolgt den Zweck, die Abzweigung von Grundstoffen für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln zu verhindern. Zu diesem Zweck regelt das G. umfangreiche Erlaubnis-, Melde- und Überwachungspflichten. Den Verkehr mit Betäubungsmitteln selbst regelt das Betäubungsmittelgesetz.




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