Habeas-corpus-Akte

(lat. "du mögest deinen Leib haben"), engl. Gesetz aus dem Jahre 1679, das dem wegen Verdachts einer Straftat in Gewahrsam Genommenen das Recht gibt, unverzüglich dem Richter vorgeführt zu werden; dadurch wird die Kontrolle der Rechtmässigkeit der Ingewahrsamnahme gewährleistet.

Sie ist ein englisches Gesetz aus dem Jahre 1679, das den Bürgern Schutz vor willkürlicher Verhaftung gewährleistete; sie bestimmte, dass kein Untertan Englands ohne gerichtliche Untersuchung in Haft gehalten werden durfte. Sie bildete seither ein grundlegendes Freiheitsrecht des englischen und amerikanischen Verfassungslebens. Ihr Grundinhalt hat auch in allen modernen demokratischen Verfassungen Eingang gefunden (vgl. Art. 104 GG; Freiheitsentziehung).

von 1679, ein englisches Grundgesetz zum Schutz der körperlichen Bewegungsfreiheit königlicher Untertanen, die zuvor unter willkürlichen Verhaftungen zu leiden hatten. Von nun an durfte niemand mehr ohne Anhörung und Billigung durch den Lordkanzler oder einen Richter in Haft genommen werden. Der Gedanke dieser Freiheitsverbürgung wirkt in allen rechtsstaatlichen Verfassungen fort.

(du mögest einen Körper haben-Akte) ist das englische Gesetz von 1679, das es verbietet, dass ein englischer Untertan ohne gerichtliche Untersuchung in Haft gehalten wird. Lit.: Köbler, G., Ziel Wörterbuch europäischer Rechtsgeschichte, 3. A. 2005




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