häusliche Gemeinschaft

eheliche Lebensgemeinschaft, Getrenntleben.

Will ein Ehegatte nicht mehr mit dem anderen zusammen leben und ist die
h. G. seit drei Jahren tatsächlich aufgehoben (Getrenntleben), so kann die Ehe bei Zerrüttunggeschieden werden (Ehescheidung). Wegen des Unterhalts bei Getrenntleben Ehetrennung. Leben beide Ehegatten noch in derselben Wohnung, so ist die h.G. aufgehoben, wenn eine vollständige tatsächliche Trennung besteht. Gelegentliche kurze Besuche sprechen nicht gegen eine Aufhebung der h.n G., anders jedoch dann, wenn die Frau weiter für den Mann kocht und gelegentlich in seiner Wohnung übernachtet.

eheliche Lebensgemeinschaft, Ehescheidung (2).




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