| Halm, Früchte auf dem HalmDer Käufer eines Grundstücks erwirbt dessen F.a.d.H. erst mit deren Besitzergreifung (nicht schon mit blosser Auflassung und Eintragung des Grundstücks). 
  
   
 Weitere Begriffe : Abschreckungstheorie | Verfassungsbeschwerde | Handelsbücher | 
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