Halsgericht

(Malefizgericht). Im späteren Mittelalter Strafgericht, das über schwere Verbrechen mit Strafen, die "an den Hals gehen", also Todes- und Verstümmelungsstrafen, zu urteilen hatte. Als Todesstrafen kennt der Sachsenspiegel den Galgen, die Enthauptung und den Feuertod, der Schwabenspiegel dazu das Ertränken und Lebendigbegraben, ferner die Pfählung. Verstümmelungsstrafen sind Abhauen der Hände, Ausreissen der Zunge, Abschneiden von Nase und Ohren, ferner die Blendung. Massgebend war dabei vielfach der mosaische Talionsgedanke (Aug um Auge, Zahn um Zahn). Zum Ende des Mittelalters trat vor allem in Süddeutschland durch Härte und Willkür eine Verwilderung der Strafjustiz ein. Ungericht.




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