Heilbehandlung Kosten

Der Schädiger braucht unverhältnismäßige Aufwendungen für die Heilbehandlung nicht zu ersetzen. Grundsätzlich können ihm daher keine Mehraufwendungen auferlegt werden, die durch eine auswärtige, womöglich laufende Behandlung entstehen, obwohl tüchtige und erfahrene Ärzte zur Behandlung des Leidens am Ort sind. Andererseits können die besonderen Umstände des Falles es rechtfertigen, einem Ausländer, der sich in Deutschland aufhält und hier durch einen Unfall geschädigt wurde, Ersatz der Aufwendungen zuzubilligen, die dadurch entstanden sind, daß die notwendige unfallbedingte Heilbehandlung (hier: Hautübertragung) in seinem Heimatland vorgenommen wurde (BGH).




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