Hofvermerk

Nach der Höfeordnung (Höferecht) f ällt ein Hof mit einem steuerlichen Einheitswert von unter 10000 EUR nur dann kraft Gesetzes an den Hoferben, wenn und solange dem Antrag des Eigentümers entsprechend der H. im Grundbuch eingetragen ist oder der Hof bereits bisher Erbhof war, § 1 HöfeO.




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