Hoheitszeichen

Staatssymbole z.B. Flaggen, Wappen. Beschädigung von H. oder beschimpfender Unfug an ihnen ist strafbar (§ 90 a StGB).

ist das die Hoheitsgewalt des Staats verkörpernde Zeichen (z.B. Flagge, Wappen, Amtsschild, Siegel). Bundesflagge

sind Gegenstände, in denen die Staatshoheit symbolisiert wird (staatliche Symbole), insbes. Flaggen, Standarten, Wimpel, Wappen, Kokarden, Amtsschilder und Siegel. Jedem Staat steht auch ohne ausdrückliche Bestimmung die Gestaltung seiner H. zu. Im GG ist nur die Bundesflagge geregelt (schwarz-rot-gold, Art. 22); damit sind die Bundesfarben auch für alle anderen H. festgelegt, auf denen Farben geführt werden. Weitere Bundessymbole sind durch Bek. des BPräs. betreffend das Bundeswappen und den Bundesadler vom 20. 1. 1950 (BGBl. 26) und Erlass über die Dienstsiegel vom 20. 1. 1950 (BGBl. 26 i. d. F. vom 28. 8. 1957, BGBl. I 1328) bestimmt. Die Länder haben eigene H. Der Missbrauch bestimmter H. (Bundesadler, Wappen oder Dienstflagge des Bundes oder eines Landes), nämlich die unbefugte - nicht durch Erlaubnis oder sonstige Ermächtigung gedeckte - Benutzung ist Ordnungswidrigkeit (§ 124 OWiG).




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