Höchstbeitrag

In der Rentenversicherung die Höchstsumme an monatlicher Beitragsleistung eines Versicherten im Kalenderjahr. Der Höchstbeitrag ist nicht in einer fixen Geldsumme definiert. Er errechnet sich aus der Beitragsbemessungsgrenze, d. h. dem Betrag, der jährlich durch Rechtsverordnung unter Berücksichtigung der Einkommensentwicklung als Höchstsumme zur Bestimmung der Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung festgelegt wird i. V. m. dem ebenfalls jährlich angepassten Beitragssatz. Der für gesetzlich Pflichtversicherte anfallende Renten-Höchstbeitrag liegt derzeit jedenfalls noch erkennbar unter 1000 € monatlich, wobei dem entsprechend hohe Einkünfte aus Arbeitsentgelt gegenüberstehen.




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