Immatrikulation Einschreibung des Studenten als Voraussetzung zur Aufnahme in eine Hochschule. Der Abgang erfolgt durch freiwillige oder auch disziplinarische Exmatrikulation (Widerruf der Einschreibung).
Weitere Begriffe : Schengener Übereinkommen | Formmangel, -nichtigkeit | Unrichtigkeit gerichtlicher Entscheidungen |
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