| Immutabilität(lat. immutabilis = unveränderlich), Grundsatz, wonach die Staatsanwaltschaft die öffentliche Klage nach Eröffnung der Voruntersuchung oder des Hauptverfahrens nicht mehr zurücknehmen kann, § 156 StPO. 
  
   
 Weitere Begriffe : Kollektivrechtliche Vereinbarung | Sanktion | Asymmetrische Scheinwerfer | 
 MMnews
 
 |