Inlandskonkurs

das auf das inländische Vermögen eines Schuldners beschränkte Konkursverfahren. Es findet statt, wenn der Schuldner im Inland zwar keinen Wohnsitz, aber eine gewerbliche Niederlassung oder ein bewirtschaftetes Gut mit Wohn- und Wirtschaftsgebäuden besitzt, § 238 KO.




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