Irregularität

katholisches Kirchenrecht.Weihehindernis, durch welches die Ordination (Weihe) unzulässig wird bzw. durch welche ein Ordinierter in der Ausübung der Weihebefugnisse gehindert wird. Wer trotz I. geweiht worden ist, ist dennoch gültig geweiht. Wer später irregulär wird, übt die Weihefunktionen zwar verbotenerweise, aber dennoch gültig aus. I.en sind: Mangel ehelicher Geburt, schwere Körpermängel, Geisteskrankheit, mehrmalige Verheiratung in der Vergangenheit. Die I. folgt weiter für den Scharfrichter und den Richter, die ein Todesurteil gefällt haben, aus diesen Tätigkeiten. Endlich begründen Apostasie, Häresie, Selbstverstümmelung und schwere Verbrechen und Vergehen die I.




Vorheriger Fachbegriff: irreguläres Pfand | Nächster Fachbegriff: irrevisibel


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen