Ius ad rem([lat.] Recht auf die Sache) ist im spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Recht das Recht einer Person, die (z.B. schon gekauft, a- ber) noch nicht das Eigentum erlangt hat, auf eine Sache.
Weitere Begriffe : Rürup-Rente | Erstattung von Krankenbehandlungskosten | Sonderwege |
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