Jagdnutzung

Die in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk bestehende Jagdgenossenschaft nutzt die Jagd i.d.R. durch Verpachtung, die auf die Jagdgenossen beschränkt werden kann. Die Jagdgenossenschaft kann die Jagd auch für eigene Rechnung durch angestellte Jäger ausüben lassen.




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