Job-Center

Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten nach dem SGB II (Hartz-Gesetze) zum einen Leistungen der Bundesagentur für Arbeit (insbes. Arbeitslosengeld II) und zum anderen Leistungen kommunaler Träger (insbes. Unterkunft und Heizung). Um die Leistungen möglichst effektiv erbringen zu können, wurde den beteiligten Sozialleistungsträgern durch das SGB II die Möglichkeit eröffnet, in sog. Job-Centern zusammenzuarbeiten; für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen hat diese Zusammenarbeit zudem den Vorteil, dass er nur einen Ansprechpartner hat, der sich umfassend um ihn kümmern kann.

Das Bundesverfassungsgericht hat diese Form der Zusammenarbeit am 20. 12. 2007 für verfassungswidrig erklärt; die Job-Center werden daher bis Ende 2010 auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt.




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