Jugoslawien-Strafgerichtshof

Internationaler Strafgerichtshof, Völkerstrafrecht.

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat 1993 zur strafrechtlichen Ahndung schwerer Verletzungen des humanitären Völkerrechts, die seit dem 1. 1. 1991 auf dem Gebiet des ehem. Jugoslawien begangen wurden, einen Internationalen Strafgerichtshof mit dem Sitz in Den Haag eingerichtet. Hierzu ist das G über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (J.-S.-G) v. 10. 4. 1995 (BGBl. I 485) ergangen. Es regelt neben der allg. Pflicht deutscher Gerichte und Behörden zur Zusammenarbeit u. a. das Verhältnis zu nationalen Strafverfahren (Überleitung auf den J.-S.), Überstellung und Durchbeförderung, sonstige Rechtshilfe sowie Vorrechte und Immunitäten für Mitglieder des Gerichtshofes. Der J.-S. bleibt neben dem nach dem Römischen Statut errichteten Internationalen Strafgerichtshof bestehen.




Vorheriger Fachbegriff: Jugoslawien | Nächster Fachbegriff: Junctimklausel


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen