Justizmord

im engeren Sinn: Hinrichtung eines Unschuldigen aufgrund eines Fehlurteils, im weit. Sinn: jede aufgrund Justizirrtums erfolgte strafrechtliche Verurteilung eines Unschuldigen.




Vorheriger Fachbegriff: Justizmitteilungsgesetz | Nächster Fachbegriff: Justizprüfungsamt


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen