Kinderspielstraße

Kinder, Wintersport. Grundsätzlich sind Kinderspiele auf der Fahrbahn öffentlicher Straßen wegen der damit für die Kinder und auch für den Verkehr verbundenen Gefahren untersagt. Ausgenommen von diesem Verbot sind Kinderspielstraßen. Diese müssen ausdrücklich als solche durch ein Zusatzschild zum Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) gekennzeichnet sein: Auf der Kinderspielstraße hat das Kind absolutes Vorrecht, j auch auf Fahrbahn und Seitenstreifen. Auf Gehwegen sind Kinderspiele an sich nicht untersagt, aber nur dann nicht, wenn die Fußgänger nicht wesentlich behindert oder belästigt oder gar gefährdet werden.
Ein Zusatzschild zum Zeichen 101 (Gefahrstelle) erlaubt, auf dieser Straße Wintersport zu treiben, gegebenenfalls zeitlich beschränkt, wie „9-17 ha.




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