| Kirchengesetzverbindliche Rechtsvorschriften der Kirchen, die von den zuständigen Rechtsetzungsorganen (in der kath. Kirche Papst, allgemeines Konzil und Bischöfe, in den evangelischen Kirchen meist die Synode) erlassen werden. 
  
   
 Weitere Begriffe : Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation | Ehemann | Garantiegesetz | 
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