Kirchengesetz

verbindliche Rechtsvorschriften der Kirchen, die von den zuständigen Rechtsetzungsorganen (in der kath. Kirche Papst, allgemeines Konzil und Bischöfe, in den evangelischen Kirchen meist die Synode) erlassen werden.




Vorheriger Fachbegriff: Kirchengemeinde | Nächster Fachbegriff: Kirchenglocken


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen