Klassenjustiz

Rechtsprechung, durch die bestimmte Bevölkerungsgruppen bevorzugt oder benachteiligt werden. Unvereinbar mit Art. 3 GG, wonach alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.

ist in marxistischer Terminologie eine Justiz, die der herrschenden Klasse als Mittel zur Unterdrückung u. Ausbeutung der Werktätigen u. der fortschrittlichen Intelligenz dient.

ist eine nach Klassen unterscheidende, im Dienst einer (herrschenden) Klasse stehende Rechtspflege. Lit.: Rasehorn, T., Recht und Klassen, 1974




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