Kleidung

Im Sozialrecht :

In der Grundsicherung für Arbeitsuchende und in der Sozialhilfe

sind in der Regelleistung bzw. im Regelsatz eine Pauschale für die Beschaffung von Kleidung eingerechnet. Einmalige Leistungen werden in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und in der Sozialhilfe für die Erstausstattung mit Bekleidung gezahlt (§§23 Abs. 3 SGB II, 31 Abs. 1 SGB XII). In der Sozialhilfe erhalten zusätzlich in einer Einrichtung Untergebrachte Leistungen für Bekleidung (§35 SGB XII). Arbeitskleidung




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