Koalitionsvereinbarung

Eine K. (auch: Koalitionsvertrag) ist eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren in einem Parlament vertretenen Parteien (Parteien, politische) mit dem Ziel, eine gemeinsame Regierung zu bilden (Koalition). Die K. regelt die von einer Koalition getroffenen Grundsätze für das Regierungsprogramm. Häufig wird auch die interne Abstimmung der Koalitionsparteien und die Besetzung wichtiger politischer Ämter geregelt. Die K. bindet nur die Koalitionspartner, nicht jedoch andere Verfassungsorgane, z. B. den Bundeskanzler. Da aber die K. oft die Person des Bundeskanzlers bestimmt, gilt Art. 63 I GG als verfassungsrechtliche Grundlage. Die in einer K. festgelegten Ziele oder Programmsätze sind rein politischer Natur und nicht einklagbar.




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