Kodizill

im römischen Recht ursprünglich ein privatschriftlicher Zusatz zu einem formgültig errichteten Testament; später eine Art der letztwilligen Verfügung, die nicht den strengen Formvorschriften unterlag, in der aber auch keine Erbeinsetzung vorgenommen werden konnte.

Das K. war im römischen Recht zunächst ein privatschriftlicher Zusatz zu einem formgültig errichteten Testament, später eine in erleichterter Form (vor Zeugen) errichtete letztwillige Verfügung, in der allerdings eine Erbeinsetzung nicht vorgenommen werden konnte. Der Begriff K. ist heute nicht mehr gebräuchlich.




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