Kommunalwahl

die Wahl einer Volksvertretung in den Kreisen und Gemeinden. Sie muß nach dem GG allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein und wird durch Landesgesetz näher geregelt.

ist die Wahl eines Organs einer Kommune durch deren Mitglieder. Lit.: Saftig, A., Kommunal Wahlrecht in Deutschland, 1990; Sekunda, R., Das Wahlrecht von Unionsbürgem, 2003




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