Kommunistische Partei Deutschlands

KPD, wurde durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts gemäss Art. 21 Abs. 2 GG für verfassungswidrig erklärt und aufgelöst. Die Schaffung von Ersatzorganisationen ist verboten; die Deutsche Kommunistische Partei ist jedoch bisher nicht aufgelöst worden. Eine Wiederzulassung der KPD ist rechtlich unzulässig, während die Neugründung einer KPD, die die verfassungswidrigen Bestrebungen aufgegeben hat, erlaubt wäre. 1968 wurde die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) in der BRD zugelassen.




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