Konzentration in der Verwaltung

ist die Zusammenfassung von Zuständigkeiten bei einem Verwaltungsorgan. Bei Verlagerung auf nachgeordnete Behörden (Verwaltungsbehörden - Aufbau -) oder die mittelbare Staatsverwaltung spricht man von Dekonzentration; horizontal nennt man die K. auf wenige Stellen einer Verwaltungsstufe, vertikal die K. auf die Verwaltungsspitze hin. S. a. Zentralismus.




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