Korrespondenzgeheimnis

(Art. 10 GG) ist die die Tatsache und den Inhalt von Briefen, Ferngesprächen, Fernschreiben, Telegrammen und allen Postsendungen schützende Geheimhaltungspflicht ( Briefgeheimnis, Postgeheimnis, Femmelde- geheimnis). Der Schutz besteht im Verbot staatlicher Übergriffe und im Gebot staatlichen Schutzes gegen Übergriffe Dritter. Das K. unterliegt nach Art. 10 II GG einem Gesetzesvorbehalt.




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