Landesalarmfahndung

Die Landesalarmfahndung umfasst das Gebiet des jeweiligen Bundeslandes; sie kann auch auf einzelne Fahndungsregionen räumlich beschränkt werden. Die Landesalarmfahndung schließt für den entsprechenden Fahndungsraum auch insbesondere die Grenzalarmfahndung ein.




Vorheriger Fachbegriff: Landes Justizverwaltung | Nächster Fachbegriff: Landesamt für Verfassungsschutz


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen