Landesarbeitsamt

nachgeordnete mittlere Behörde der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Ihnen unterstehen die Arbeitsämter. Es gibt in der BRD 12 Landesarbeitsämter.

Mittlere Verwaltungsebene der Bundesanstalt für Arbeit, regelmäßig zuständig für den Bezirk eines Bundeslandes zur Ausführung des SGB III (Arbeitsförderungsrecht). Durch die Änderungen aufgrund des sog. Hartz-Konzepts wird diese Verwaltungsebene seit dem 1. 1. 2004 als ,Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit\' bezeichnet, § 367 Abs. 2 SGB III n. E

Regionaldirektionen.




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