Landesgericht

in der Bundesrepublik kein bestimmtes Einzelgericht, sondern Gericht eines Landes, nämlich ein der Justizhoheit eines Bundeslandes unterstehendes Gericht (z.B. Amts-, Land-, Oberlandesgericht; aber auch Verwaltungs-, Sozial-, Finanzgericht). In Österreich der erstinstanzliche Gerichtshof in den Landeshauptstädten (Kreisgericht).




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